
HFS Deutschland 18 – Welche Rechte können falsch beratene Anleger geltend machen?
Da sich Immobilienunternehmen sich am Markt bewähren müssen, ist eine Beteiligung an dem Fonds HSF Deutschland 18 mitnichten eine sichere Immobilieninvestition. Es handelt bei dem Immobilienfonds vielmehr um eine Unternehmensbeteiligung mit entsprechenden Chancen und Risiken. Dass eine reibungslose wirtschaftliche Entwicklung auch bei sicherheitsverheißenden Immobilieninvestitionen kein Selbstläufer ist, zeigt sich z. B. durch die Abweichungen von den einstigen wirtschaftlichen Prognosen. Zu den Risiken, die dem Fonds HSF Deutschland 18 aufgrund seiner unternehmerischen Natur innewohnen, zählen beispielsweise das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko.
Doch nicht jedem Anleger des HSF Deutschland 18 war dies bei der Zeichnung der Beteiligung bewusst. Wenn Anleger zum Beispiel auf der Suche nach einer sicheren Kapitalanlage war und ihnen von ihrem (Bank)Berater der Immobilienfonds HSF Deutschland 18 empfohlen wurde, so stellt sich die Frage, ob es sich um eine falsche Empfehlung handelte.
Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des HFS Deutschland 18, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.