
HCI Shipping Select XXV – Schadensersatzansprüche der Anleger des insolventen Schiffsfonds
Anleger des HCI Shipping Select XXV, die Verluste befürchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs aus der Schiffsbeteiligung beraten lassen. Um ermitteln zu können, welche Ansprüche den Anlegern des Schiffsfonds zustehen, kann das Beratungsgespräch, welches vor der Investition in den HCI Shipping Select XXV stattfand, überprüft werden.
Berater mussten über Totalverlustrisiko aufklären
Häufig versäumten Bankberater und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Viele Anleger waren im Unklaren darüber, dass den Beteiligungsgesellschaften wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Und es gibt noch weitere Risiken bei Schiffsbeteiligungen, weswegen Schiffsfonds keine sicheren Kapitalanlagen sind! Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über Vermittlungsprovisionen aufzuklären.
Sollten Bankberater oder Anlageberater falsch beraten haben, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select XXV gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachschiffsfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Dachschiffsfonds HCI Shipping Select XXV überprüfen zu lassen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger, die in den HCI Shipping Select-Fonds investierten.