13.06.2016Sonstiges

HCI Shipping Select XXIII – Fachanwalt klagt für Anleger des Schiffsfonds

Die Prognosen verhießen den Anlegern des Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIII üppige Ausschüttungen zwischen 6 % und 12 %. Von diesen Einschätzungen sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Schiffsbeteiligung aber weit entfernt. So mussten die Anleger bereits mehrfach auf Ausschüttungen des HCI Shipping Select XXIII verzichten, da die Einnahmen der beiden Containerschiffe MS Anna S und MS Ellen S hinter den Kalkulationen zurückblieben. Kurz gesagt: Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIII kämpft – wie so viele andere Schiffsfonds auch – mit wirtschaftlichen Problemen.

Welche Ansprüche den Anleger des HCI Shipping Select XXIII offenstehen, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

Fehlerhafte Anlageberatungsgespräche lösen Schadensersatzansprüche aus

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XXIII von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein solcher Hinweis ist aber gerade aufgrund der langen Laufzeit des HCI Shipping Select XXIII bis ins Jahr 2024 angebracht. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIII, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XXIII sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.