13.06.2016Sonstiges

HCI Shipping Select XXII – Fachanwalt klagt für Anleger des Schiffsfonds

Den Anlegern des Schiffsfonds HCI Shipping Select XXII bringt die vorweihnachtliche Zeit des Jahres 2012 keine guten Nachrichten: Das Fondsschiff MS Passat Breeze ist insolvent. Damit verbleibt der Schiffsbeteiligung nur noch das Containerschiff MS Hammonia Pacificum.

Das Hamburger Emissionshaus HCI Capital AG entwickelte den Schiffsdachfonds Shipping Select XXII, welcher im Jahr 2007 auf den Markt kam. Der Fonds beteiligt sich an der MS Hammonia Pacificum und der MS Passat Breeze, zwei Containerschiffen unterschiedlicher Größe. Nachdem die Anleger anfänglich eine Ausschüttung in der erwarteten Höhe im Empfang nehmen konnte, mussten sie sich seit dem Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise im Verzicht üben, da der HCI Shipping Select XXII keine Ausschüttungen mehr tätigte.

Welche Ansprüche den Anleger des HCI Shipping Select XXII offenstehen, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

Fehlerhafte Anlageberatungsgespräche lösen Schadensersatzansprüche aus

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XXII von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XXII, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XXII sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche