13.06.2016Sonstiges

HCI Shipping Select XVI – Schadensersatzklagen für Anleger des Schiffsfonds

Die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 16 mussten bereits auf Ausschüttungen verzichten und werden auch für 2012 keine Ausschüttungen erhalten. Anlegern der Schiffsbeteiligung können Schadensersatzansprüche zustehen.

Die Anleger des 2005 von der HCI Capital AG aufgelegten Schiffsfonds Shipping Select XVI haben bereits Erfahrung sammeln müssen mit den unregelmäßigen Ausschüttungen der Schiffsbeteiligung. Und nun deutet sich an, dass die Anleger auch auf die Ausschüttungen für das Jahr 2012 verzichten müssen. Dies prognostiziert zumindest HCI. Die Chartereinnahmen der 3 Rohöltanker MT Hellespont Trinity, MT Hellespont Trooper und MT Hellespont Trader sind weiter gesunken, so dass kein finanzieller Spielraum mehr für Ausschüttungen bestand.

105 %-Klausel wurde verletzt

Auch in sonstiger Hinsicht gab es bereits Probleme bei den Schiffsbeteiligungen des Dachfonds HCI Shipping Select XVI. Bei dem Tanker MT Hellespont Trader wurde die 105 %-Klausel des Darlehensvertrags gebrochen. Grund hierfür sind dessen Fremdwährungskredite in japanischen Yen. Da der Kurs des Yen in den vergangenen Jahren stark anstieg, verteuerte sich nicht nur die Kredittilgung. Auch der Wert des Kredites stieg an, ohne dass der Wert des Schiffs ebenfalls anstieg. Im Fall des Zielfonds des HCI Shipping Select XVI forderten die Banken wegen des Verstoßes gegen die 105 %-Klausel, dass die Betreibergesellschaft der MT Hellespont Trader Geld hinterlegen muss.

Da auch das Wort „Restrukturierung“ im Zusammenhang mit HCI Shipping Select XVI fällt, scheint es, als habe der Schiffsfonds noch nicht alle Klippen sicher umschifft. Was können Anleger der Schiffsbeteiligung jetzt unternehmen? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem HCI Shipping Select XVI ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des HCI Shipping Select XVI ergeben, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Schiffsdachfonds wie der HCI Shipping Select XVI sind keine sicheren Kapitalanlagen oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am HCI Shipping Select XVI ist daher nur bei einer entsprechenden Nachfrage möglich.

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

Haben Anleger des HCI Shipping Select XVI das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der erneut ausgefallenen Ausschüttungen und der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in HCI-Schiffsbeteiligungen investierten.

Weitere Informationen:

www.schiffsfonds.eu