2 von 3 Schiffen des HCI Shipping Select sind insolvent!
Für die Anleger des HCI Shipping Select XVI sind die Insolvenzanmeldungen keine gute Nachricht, da sie Verluste befürchten lassen. Was können Anleger des Dachfonds jetzt unternehmen? Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger den drohenden Verlusten eigene Schadensersatzansprüche entgegensetzen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem HCI Shipping Select XVI ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.
Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des HCI Shipping Select XVI ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind.
Schiffsdachfonds wie der HCI Shipping Select XVI sind keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet, denn es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken - wie zum Beispiel im Fall einer Insolvenz -innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen.
Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
Haben Anleger des HCI Shipping Select XVI das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der Insolvenzen der MS Hellespont Trader und MS Hellespont Trooper sollten die Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.