13.06.2016 Sonstiges

HCI Shipping Select XVI – Drittes und letztes Fondsschiff meldete Insolvenz an

Drei Insolvenzanmeldungen binnen 48 Stunden. Dies ist das düstere Resümee des September 2012 für die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XVI. Nachdem bereits die beiden Tanker MS Hellespont Trader und MS Hellespont Trooper am 13.09.2012 Insolvenz anmeldeten, befindet sich nun auch das letzte Schiff des HCI Shipping Select XVI, die MS Hellespont Trinity, seit dem 14.09.2012 im vorläufigen Insolvenzverfahren. Damit befinden sich alle drei Schiffe des Fonds in der Insolvenz und die Anleger des Schiffsfonds müssen sich wohl auf Verluste einstellen, da sie im Insolvenzverfahren nicht die besten Karten haben.

Alle Schiffe des HCI Shipping Select XVI sind insolvent

Was können Anleger des Dachfonds jetzt unternehmen? Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger den drohenden Verlusten eigene Schadensersatzansprüche entgegensetzen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem HCI Shipping Select XVI ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des HCI Shipping Select XVI ergeben, stehen Schadensersatzansprüche  wegen falscher Beratung im Raum. Nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind.

Schiffsdachfonds wie der HCI Shipping Select XVI sind keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet, denn es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken  - wie zum Beispiel im Fall einer Insolvenz -innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen.

Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Haben Anleger des HCI Shipping Select XVI das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der Insolvenzen der MS Hellespont Trader, MS Hellespont Trinity und MS Hellespont Trooper sollten die Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.