13.06.2016 Sonstiges

HCI Shipping Select XIV – Welche Ansprüche stehen Anlegern des Schiffsfonds zu?

Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XIV befindet sich im Rückstand: Die Ausschüttungen fließen alles andere als konstant und liegen daher unter den Prognosen. Für das Jahr 2010 konnten die Anleger zwar eine Ausschüttung in Höhe von 2,5 % verbuchen, jedoch konnten in diesem Jahr zwei Schiffe des HCI Shipping Select XIV Sondererlöse verbuchen. Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XIV wurde im Jahr 2005 aufgelegt und beteiligt sich an Schiffsgesellschaften, die ihrerseits in die Schiffe MS JPO Gemini, MS Käthe P, MS Maren S und MS Tim-S. investieren. Das finanzielle „Sorgenkind“ des Schiffsfonds ist die MS Maren S, die bereits saniert werden musste und deren Zukunft nach wie vor nicht gesichert ist. 

Fondsschiff MS Maren S musste bereits saniert werden

Welche Möglichkeiten stehen den Anlegern des HCI Shipping Select XIV offen, die sich angesichts dieser Entwicklung von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten? Die reguläre Laufzeit des Schiffsfonds endet erst im Jahr 2021. Ein Verkauf der Anteile am HCI Shipping Select XIV auf dem Zweitmarkt kann mit Verlusten behaftet sein und ist somit nicht die erste Wahl jeden Anlegers. Alternativen hierzu kann die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzeigen. Ein Fachanwalt kann hierfür beispielsweise prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten, die Schadensersatzansprüche der Anleger auslösen.

Schiffsfonds sind keine sicheren Geldanlagen

Ein häufig auftretender Fehler bei Anlageberatungsgesprächen ist, dass die Berater den Anlegern vor der Investition nicht ausreichend die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erläuterten. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit Verlustrisiken und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Es musste des Weiteren auf den ungeregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile hingewiesen werden, der nicht jederzeit eine problemlose Trennung von Anteilen ermöglicht. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Anleger der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XIV, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung sie im Unklaren über die Risiken ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds ließ, sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger sind, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in HCI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen investierten.