13.06.2016Sonstiges

HCI Schiffsfonds VI – Fachanwalt klagt für Anleger auf Schadensersatz

Die Ausschüttungen des HCI Schiffsfonds VI schwankten zwischen außergewöhnlich hoch und ausgefallen. Genauso bewegt wie die Bandbreite der Ausschüttungen ist die Geschichte des HCI Schiffsfonds VI. Von den ursprünglich acht Schiffen, an welchen der 2004 aufgelegte Schiffsfonds sich anfänglich beteiligte, sind fünf verblieben. Im Jahr 2012 richtete sich das Augenmerk der Anleger des HCI Schiffsfonds VI aber auf die steuerlichen Gegebenheiten des Schiffsfonds, da sich die „Steuerfalle“ Unterschiedsbetrag bemerkbar machte.

Der HCI Schiffsfonds VI kann den Anlegern daher noch ausreichend ungewollte Spannung bieten. Anleger, die sich angesichts dessen von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs aus dem HCI Schiffsfonds VI ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt hierfür kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein, welche oft zu wünschen übrig ließ.

Schadensersatzansprüche bei falscher Anlageberatung

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds VI von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds VI, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Schiffsfonds VI sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen:

www.schiffsfonds.eu