13.06.2016 Sonstiges

HCI Schiffsfonds IX – Welche Rechte und Ansprüche können Anleger geltend machen?

Die Schifffahrtskrise ließ die Charterraten für Transportschiffe auf breiter Front auf ein niedriges Niveau herabsinken. Geringe Einnahmen gehören daher in den letzten Monaten zu den weit verbreiteten Problemen der Schifffahrt. Die beiden Containerschiffe MS Malte Rambow und MS Theodor Storm, welche für die 2004 aufgelegte Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds IX unterwegs sind, sind von diesem Problem ebenfalls betroffen. Für die Anleger äußert sich dies unter anderem dadurch, dass die letzte Ausschüttung der HCI Schiffsfonds IX bereits einige Zeit in der Vergangenheit liegt.

Niedrige Charterraten sind ein Kennzeichen der Krise der Schifffahrt

Anleger, die sich angesichts dessen von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs aus dem HCI Schiffsfonds IX ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt hierfür kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein, welche oft zu wünschen übrig ließ.

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds IX von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.

Schiffsbeteiligungen sind keine sicheren Kapitalanlagen

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds IX, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Schiffsfonds IX sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.