Drei Schiffe verbleiben dem HCI Renditefonds V noch
Was können Anleger des Dachfonds HCI Renditefonds V jetzt unternehmen? Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger den drohenden Verlusten eigene Schadensersatzansprüche entgegensetzen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem HCI Renditefonds V ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.
Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des HCI Renditefonds V ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind.
Schiffsdachfonds wie der HCI Renditefonds V sind keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet, denn es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken - wie zum Beispiel im Fall einer Insolvenz -innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen.
Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden
Haben Anleger des HCI Renditefonds V das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der Insolvenzen der beiden Containerschiffe MS Karin Schulte und MS Otto Schulte sollten die Anleger des Schiffsfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.