13.06.2016 Sonstiges

HCI Renditefonds II - Schadensersatz für falsch beratene Schiffsfonds Anleger

Der im Jahr 2003 aufgelegte Schiffsfonds HCI Renditefonds III beteiligt sich an sechs Schiffen: Den fünf Containerschiffen MS Antje WulffMS Gerd, MS Jandavid S, MS Katharina S und MS Thomas Mann und dem Tanker MS Cielo die Parigi. Die Anleger des HCI Renditefonds III mussten sich in den vergangenen Jahren mit unregelmäßigen bzw. reduzierten Ausschüttungen abfinden, da finanzielle Probleme der Schiffe prognosegemäße Ausschüttungen nicht immer zuließen.

Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem Fonds HCI Renditefonds II trennen möchten, können rechtliche Schritte erwägen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI Renditefonds II ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Anlageberatungsgespräch durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem HCI Renditefonds II ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger in der Anlageberatung ausreichend erläutert, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn ein Anleger zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert hatte.

Schiffsfonds sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Ein Dachfonds beteiligt sich an Schifffahrtsunternehmen, welchen Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen. Haben Anleger des HCI Renditefonds II das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.