MS Auguste Schulte wurde erst 2010 saniert
Anleger des HCI Renditefonds I, die sich nach der Insolvenz der MS Auguste Schulte von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen möchten, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, wie gut ihre individuellen Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs sind. Um ermitteln zu können, welche Ansprüche den Anlegern des Schiffsfonds zustehen, kann das Beratungsgespräch, welches vor der Investition in den HCI Renditefonds I stattfand, überprüft werden.
Häufig versäumten Bankberater und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Dabei hätten die Anleger darüber aufgeklärt werden müssen, dass eine Schiffsbeteiligung ein Unternehmen ist, welchem das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Daher eignen sich Schiffsfonds nicht als sichere Kapitalanlage oder gar als Altersvorsorge. Daneben bestehen noch weitere Risiken. Auch wurden nicht in jedem Beratungsgespräch die Aufklärungspflichten hinsichtlich Vermittlungsprovisionen beachtet.
Fehlerhafte Anlageberatungsgespräche führen zu Ansprüche auf Schadensersatz
Passierten im Beratungsgespräch Fehler, bestehen für die Anleger des HCI Renditefonds I gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, sollten angesichts der aktuellen Probleme nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.