13.06.2016Sonstiges

HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIV: Fonds wird von Krise eingeholt – Fachanwalt berät Anleger

Dass Investitionen in Immobilien keine Garantie für sichere und verlässliche Renditen sind, müssen 2012 die Anleger vieler „Hollandfonds“ zur Kenntnis nehmen: Der niederländische Immobilienmarkt taumelt nach einer langen Boomphase in eine Krise. Der HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIV kann sich dieser Krise ebenfalls nicht entziehen: Bei der Neuvermietung eines der beiden Fondsobjekte sieht sich das Management zu Zugeständnissen gezwungen, welche die Finanzen des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIV belasten können.

Diese Schwierigkeiten wirken sich auf die Ausschüttungen des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIV  aus, welche für das Jahr 2011 deutlich gekürzt wurden. Anleger des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIV, die Zweifel bekommen, ob der Immobilienfonds für sie die richtige Wahl war, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über mögliche Ansprüche beraten lassen.

Immobilienfonds sind Unternehmen und keine sicheren Kapitalanlagen

Immobilienfonds wurden Anlegern oft als besonders gute und sichere Renditegaranten ans Herz gelegt, bisweilen wurden sie sogar für die sichere Altersvorsorge empfohlen. Doch diese Empfehlung ist falsch. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung darf keine Kapitalanlage empfohlen werden, die nicht mit den Anlagezielen des Anlegers vereinbar ist. Weiterhin musste den Anlegern erläutert werden, welche Risiken einem geschlossenen Immobilienfonds wie dem HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIV innewohnen. Zu den weiteren Pflichten einer Anlageberatung gehört die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts sowie eine zutreffende Aufklärung über Provisionen.

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIV, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.