05.10.2011 Sonstiges

HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 – Totalverlust der Anleger droht, Schadensersatzansprüche sollten geltend gemacht werden

Der HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 ist ein Dachfonds, welcher in den Mehrzweckfrachter MS Winona, das Containerschiff MS Marchaser, den ehemaligen Beluga-Mehrzweckfrachter MS Margaretha Green und den Capesize-Bulker MS Bulk Europa investiert. Allerdings ist der HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 aktuell in eine große Schieflage geraten.

Der MS Winona droht die Insolvenz und die Entwicklung der MS Margaretha Green lässt derzeit zu wünschen übrig, sodass Anleger des HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 nach einem Bericht der Fondszeitung schon darüber informiert wurden, dass keine Ausschüttungen mehr erfolgen können. Aber auch der Capesize-Bulker MS Bulk Europa kann erst einmal aus kaufmännischer Vorsicht heraus keine Ausschüttungen an den HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 mehr leisten. Bei der MS Marchaser sieht die Liquiditätslage ähnlich aus. Dies bedeutet, dass Anleger des HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 anstatt der prospektierten Ausschüttungen in Höhe von 54 % bislang nur eine Ausschüttung in Höhe von 32 % erhalten haben.

Im vergangenen Jahr hatte der Dachfonds HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 sogar eine halbe Million Euro an die MS Winona gezahlt, doch diese Bemühungen waren umsonst, da immer noch rund 278.000 € benötigt werden. Stimmen die Gesellschafter des HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 als größtem Gesellschafter der MS Winona gegen die Liquiditätsverwendung, so muss von einer Insolvenz der MS Winona ausgegangen werden. Da die MS Winona derzeit auch ihre Kreditschulden nicht bedienen kann und Stundungsverhandlungen nicht fruchtbar waren, könnte die kreditgebende Caterpillar Financial Services Corporation die Kredite jederzeit fällig stellen und das Schiff zwangsverkaufen. Bei einem solchen Notverkauf würde der Verkaufserlös die Schulden der MS Winona aber nicht abdecken, sodass Anleger sich auf einen Totalverlust ihres Kapitals gefasst machen können.

Geschädigte Anleger des sich schlecht entwickelnden HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 sollten deshalb handeln und sich um anwaltlichen Rat bemühen. Vielfach können Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater geltend gemacht werden, wenn diese die Anleger des HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 bei der Zeichnung des Dachfonds falsch beraten haben. Eine Falschberatung liegt vor, wenn ihnen die Risiken des HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 verschwiegen wurden und nur auf die vermeintliche Sicherheit hingewiesen wurde, dass es sich bei dem HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 um einen Dachfonds handelt, der in verschiedene Zielgesellschaften investiert und das Risiko somit gestreut ist. Diese Auffassung ist – wie sich aktuell zeigt – verfehlt, da Anlegern des HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 auch hier das Risiko eines Totalverlusts der Einlage erleiden können.

Schließlich bestehen Ansprüche auf Schadensersatz auch dann, wenn den Anlegern des HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, die die Anlageberater für die Vermittlung der Anteile an dem HCI Exklusiv Schiffsfonds 2 erhalten haben.
Anleger, die sich also im oben genannten Sinne schlecht beraten fühlen, sollten sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, da gute Chancen bestehen, sich von den zukünftig zu erwartenden und schon eingetretenen Verlusten loszusagen.