13.06.2016Sonstiges

HCI Exklusiv Multipurpose Quartett - Schiffsinsolvenzen - Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

AKTUELL: 24.11.2014 - HCI Multipurpose Quartett von Insolvenzen betroffen
Ende Oktober 2014 mussten verschiedene Gesellschaften der Schiffsbeteiligung HCI Multipurpose Quartett den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Die Insolvenzen der Erste MLB Bulktransport GmbH & Co. KG (Schiff Joerg N), der Zweite MLB Brultransport GmbH & Co. KG (Schiff Christoph M), der Dritte MLB Bulktransport GmbH & Co. KG (Schiff Tim B) sowie der Vierte MLB Bulktransport GmbH & Co. KG (Schiff Rene A) werden beim Amtsgericht Hamburg geführt. Für die betroffenen Anleger verwirklicht sich somit eines der grundlegenden Risiken einer unternehmerischen Beteiligung. 

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Auch klangvolle Namen schützen nicht vor Fehlstarts. Im Fall des 2009 aufgelegten Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett musste in Jahr 2011 begonnen werden, die Finanzen des Fonds zu sanieren. Dementsprechend blieben auch die Ausschüttungen der Schiffsbeteiligung HCI Exklusiv Multipurpose Quartett aus. Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung wird davon abhängen, wie erfolgreich die vier Schiffsbeteiligungen des Dachfonds mitten in der Schifffahrtskrise sein werden, die die vier Frachter MS Christoph M, MS Joerg N, MS Rene A und MS Tim B betreiben.

Angesichts dieser Entwicklung wird deutlich, dass es sich bei Schiffsfonds keineswegs um verlässliche und sichere Kapitalanlagen handelt. Wurde Anlegern der Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett dennoch als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Schiffsfonds sind Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken darf eine sichere Kapitalanlage aber nicht aufweisen.

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett hingewiesen werden mussten. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber. Über die Risikoaufklärung hinaus, bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

Anlageberatung musste ein umfassendes und realistisches Bild des Schiffsfonds zeichnen

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Exklusiv Multipurpose Quartett sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.