25.09.2010 Sonstiges

HCI Capital Flugzeugfonds Aircraft One Risiko für Anleger

Die FTD online berichtet am 23.02.2010, dass die HCI Capital für den HCI Flugzeugsfonds Aircraft One als Garantiegeber ausfällt. Der HCI-Flugzeugsfonds Aircraft One beabsichtigte von Anlegern insgesamt 136 Mio. Dollar einzusammeln für zwei Boeing 777, die an die Air Canada verleast wurden. Bis 2009 kamen jedoch nur 20 Mio. Dollar zusammen. Nach den Versprechungen der HCI Capital wäre dies eigentlich kein Problem. Die HCI Capital hat die Einzahlung des Restbetrages garantiert. Zwischenzeitlich summieren sich aber die Verpflichtungen der HCI Capital auf 1,8 Milliarden Dollar. Der Vorstand der HCI Capital teilte mit, dass die Inanspruchnahme der Garantie, die für die HCI Flugzeugsfonds Aircraft One gegeben wurde, die Insolvenz der HCI Capital nach sich ziehen wird.

Die HCI Capital als Emissionshaus für Kapitalanlagen hat neben dem Flugzeugsfonds zahlreiche weitere geschlossene Fonds aus verschiedenen Bereichen, darunter auch Immobilien-, Solar- und Schifffonds initiiert. Neben den finanziellen Schwierigkeiten der HCI Capital kommen bei den Beteiligungen noch die allgemeinen Probleme der einzelnen Sektoren, insbesondere im Immobilien-, Schiffs- und Solarsektor, hinzu.

Die Anleger müssen nun um ihr Geld bangen. Zwar verkündete die HCI Capital am 11.02.2010 die erfolgreiche Vereinbarung eines Restrukturierungskonzepts. Dennoch ist äußerst fraglich, ob die HCI Capital die finanzielle Krise überwinden kann. Sollte dies nicht gelingen, müssen Anleger mit dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals rechnen. Dies gilt nicht nur für den HCI-Flugzeugsfonds Aircraft One, sondern auch für andere Fonds.

Anleger aller Fonds sollten kein in der derzeitigen Lage kein Risiko eingehen und ihre Ansprüche von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Es kommen verschiedene Ansprüche gegen die Verantwortlichen wie z.B. Anlagevermittler oder Initiatoren in Frage. Insbesondere wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken von Fonds-Beteiligungen aufgeklärt wurden, steht ihnen ein Schadensersatzanspruch zu, mit dem sie das gesamte eingesetzte Kapital zzgl. Zinsen zurückerhalten können. „Anleger werden meist nicht über das Totalverlustrisiko und die besonderen Risiken einer Unternehmensbeteiligung aufgeklärt. Anleger müssen jedoch nach der Rechtsprechung des BGH über alle Einzelheiten aufgeklärt werden.“, teilt der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit. Daneben können aufgrund der Werbung der HCI-Capital mit den Garantien Schadensersatzansprüche bestehen. Nicht zuletzt aufgrund der drohenden Verjährung sollten Anleger daher schnell handeln.

Wurde der Fonds-Beitritt über ein Darlehen finanziert, bestehen rechtliche Möglichkeiten, unbeschadet aus dem Darlehensvertrag herauszukommen. Der Anleger erhält dann die bereits gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen zurück und muss künftig keine Raten mehr zahlen. Die finanzierende Bank erhält dann die Beteiligung an dem Fonds abgetreten.