13.06.2016 Sonstiges

Hansa Hamburg Shipping MT Wappen von Berlin im vorläufigen Insolvenzverfahren

Für etliche Schiffsfonds des Anbieters Hansa Hamburg Shipping ist der Juni 2015 ein schwarzer Monat. Denn sie mussten den Gang zum Insolvenzgericht antreten. So auch die Schifffahrtsgesellschaft Wappen von Berlin mbH & Co. KG über deren Vermögen am 02.06.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Amtsgericht Niebüll, Aktenzeichen: 5 IN 48/15).

Was kommt nun auf die Anleger zu? Derzeit (Stand Juni 2015) befindet sich die die Schiffsgesellschaft Wappen von Berlin mbH & Co. KG noch nicht im „eigentlichen“ Insolvenzverfahren. Denn nachdem der Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht wurde, muss das Gericht jetzt prüfen, ob einer der gesetzlich geregelten Insolvenzgründe vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Wenn dies der Fall ist, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Was ist in einem Insolvenzverfahren von Anlegern zu beachten und was kann passieren?

 

Zunächst müssen sich die Anleger damit abfinden, dass sie ihre Geldansprüche nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Hierfür müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn sie offiziell dazu aufgefordert werden. Auf besondere Schnelligkeit kommt nicht an – wird eine Forderung nicht angemeldet, dann wird dies auch nicht berücksichtigt. Bei der Forderungsanmeldung sollten Anleger allerdings bedenken, dass es oft mehrere Möglichkeiten gibt, um eine Forderung zu begründen. Die Insolvenzordnung unterscheidet nämlich zwischen vor- und nachrangigen Forderungen.

 

Doch nicht nur die Anleger können Forderungen geltend machen - der Insolvenzverwalter hat in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich an die Anleger zu wenden und von diesen Geld zu fordern. Er kann beispielsweise erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitaleinlage an der Schiffsgesellschaft MT Wappen von Berlin mbH & Co. KG wegen Entnahmen nicht vollständig „aufgefüllt“. Allerdings ist nicht jede Ausschüttung eine Entnahme, sodass entsprechenden Forderungen daher auch nicht immer gerechtfertigt sind.

 

Natürlich sind dies nur einige Facetten eines Insolvenzverfahrens. Wenn Anleger des Schiffsfonds MT Wappen von Berlin sich unsicher sind, wie sich sich angesichts der Insolvenzanmeldung verhalten sollen, dann sollten sie sich rechtlich beraten lassen.