Die Sparkasse verkaufte in den Jahren 2003 bis 2005 vielen ihrer Kunden Beteiligungen an den Hannover Leasing Montranus Medienfonds, wodurch die Sparkassen mehr als 9000 Anleger geworben haben. Die Hannover Leasing war hierbei Initiatorin der Hannover Leasing Montranus Medienfonds und gehörte zugleich der Sparkassen Finanzgruppe an. In den drei Hannover Leasing Montranus Medienfonds wurden über 700 Mio. € von den Anlegern investiert. Steuerlich kann es bei Medienfonds zu Steuernachzahlungen inklusive Zinsen auf die Steuer kommen.
Allerdings mehrten sich im Laufe der Zeit die Probleme für die Anleger der Hannover Leasing Montranus Medienfonds. Konkret hingewiesen wurden die Anleger in den Verkaufsgesprächen auf die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im Beitrittsjahr. Allerdings machte die Finanzverwaltung 2009 deutlich, dass nur erheblich geringere Verluste der Fondsgesellschaft im jeweiligen Beitrittsjahr anerkannt werden. Aus diesem Grunde müssen Anleger nun mit hohen Steuernachzahlungen und Verspätungszuschlägen rechnen.
Geschädigte Anleger der Hannover Leasing Montranus Medienfonds (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG) sollten sich deshalb schnellstmöglich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ebenfalls ihre Schäden im Zuge einer Klage gegen die Sparkasse geltend zu machen und somit ohne Schaden von der Anlage an den Hannover Leasing Montranus Medienfonds loszukommen. Das LG Darmstadt stütze seine Entscheidung vor allem darauf, dass der Kunde nicht über die Provision der Sparkasse von der Initiatorin Hannover Leasing aufgeklärt wurde. Diese sogenannten Kick-Backs hätten dem Kunden aber nicht verschwiegen werden dürfen, da der so nicht erkennen konnte, ob die Sparkasse auch in seinem Interesse tätig wurde oder die Anlage an den Hannover Leasing Montranus Medienfonds (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG) allein wegen der Provisionszahlungen empfahl. Da das LG Darmstadt konsequent die Rechtsprechung des BGH fortführt, sieht Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Anlegerschutz tätigen Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr zwischen Freiburg, Karlsruhe und Offenburg (Ortenau, Ortenaukreis) für andere geschädigte Hannover Leasing Montranus Medienfonds (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG) Anleger gute Chancen schadlos von ihrer Anlage loszukommen.