Zunächst besteht die Möglichkeit, Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Allerdings haben Anleger in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten. Alternativ können Anleger des Schiffsfonds GHF MS Phoenix Cruiser überprüfen lassen, welche individuellen Ansprüche sie geltend machen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob die Anlageberatung falsch war und ob deshalb Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz im Raum stehen.
Insolvenz zeigt, dass Schiffsfonds keine sicheren Kapitalanlagen sind
Beispielsweise wurde bei der Anlageberatung häufig versäumt, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung der Schiffsbeteiligung zeigt, dass sich solche Risiken realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.
Wurden Anleger des Schiffsfonds GHF MS Phoenix Cruiser falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des GHF MS Phoenix Cruiser sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.
Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche