Zunächst besteht die Möglichkeit, Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Allerdings haben Anleger in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten. Alternativ können Anleger des Schiffsfonds GHF MS Euro Discovery von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, welche individuellen Ansprüche sie geltend machen können. Hierfür kann die Anlageberatung überprüft werden, da Schadensersatzansprüche im Raum stehen, wenn falsch beraten wurde.
Beispielsweise wurde bei der Anlageberatung häufig versäumt, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung der Reederei zeigt, dass sich solche Risiken realisieren können. Denn Schiffsfonds wie der GHF MS Euro Discovery sind unternehmerische Beteiligungen. Wünschten Anleger eine Kapitalanlage, bei der das Geld sicher ist, eignet sich eine Schiffsbeteiligung wegen der vorhandenen Verlustrisiken nicht. Daneben gibt es noch weitere Gesichtspunkte, auf die hinzuweisen war, wie zum Beispiel der ungeregelte, nachfrageabhängige Zweitmarkt für den Verkauf von Fondsanteilen.
Wurden Anleger des Schiffsfonds GHF MS Euro Discovery falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie Schadensersatz beanspruchen können. Anleger des Schiffsfonds GHF MS Euro Discovery sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen.
Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche