13.06.2016Sonstiges

GHF-Fonds Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Uranus: Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Das Frühjahr 2015 brachte für die Anleger von drei GHF-Schiffsfonds schlechte Nachrichten mit sich. Sie sollen Ausschüttungen zurückzahlen. Auch die Anleger der Schiffsbeteiligung Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Uranus erhielten entsprechende Schreiben des Insolvenzverwalters.

Die Fondsgesellschaft hatte bereits im Oktober 2014 einen Insolvenzantrag gestellt. Es stellte sich im Verlauf des Verfahrens heraus, dass das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. Um diese Lücke zu schließen,  forderte Insolvenzverwalter die Anleger auf, Ausschüttungen aus den Jahren 2002 bis 2007 zurückzuzahlen. Der Insolvenzverwalter verweist darauf, dass der Fonds seit der Gründung im Wesentlichen Verluste erwirtschaftet habe. Für die Kommanditisten der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Uranus kommt es nun darauf an. ob die Auszahlungen zurecht zurückgefordert werden oder nicht.

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Insolvenzverwalter entnommenes Gesellschaftskapital wieder zurückholen darf. Aber nicht jede Ausschüttung ist „automatisch“ mit einer handelsrechtlichen Entnahme gleichzusetzen. Die Frage, ob die Auszahlungen tatsächlich als Entnahmen zu bewerten sind, muss allerdings für jede (Fonds-)Gesellschaft und auch jede einzelne Ausschüttung gesondert beantwortet werden. Denn es muss anhand der Verträge, des Geschäftsgangs und der Bücher bewertet werden, ob und in wie weit es sich tatsächlich um handelsrechtliche Entnahmen handelt. Dass diese rechtliche Bewertung in der Praxis von Anlegern und Insolvenzverwaltern bisweilen kontrovers bewertet wird, zeigen Gerichtsverfahren, in welchen wegen Rückforderungen von Ausschüttungen gestritten wird.

Wenn sich betroffene Anleger des GHF-Schiffsfonds Alpha Ship GmbH & Co. MS Uranus rechtlich unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind nicht nur im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts, sondern auch im Insolvenzrecht tätig.