03.02.2017Sonstiges

Gericht spricht SEB ImmoInvest-Anlegerin Schadensersatz zu

Der längst in der Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest beschäftigt immer noch die Gerichte. Einer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretene Anlegerin wurde nun vor Gericht Schadensersatz zugesprochen, da sie von ihrer Bank fehlerhaft beraten wurde. Die Anlegerin sei nicht ordnungsgemäß darüber aufgeklärt worden, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen könne.

Die Anlegerin hatte im Jahr 2009 Anteile des Fonds SEB ImmoInvest erworben. Der Fonds wurde ihr bei einer Bankberatung und auch bei einer Informationsveranstaltung mit der Fondsmanagerin Barbara Knopflach vorgestellt. Doch bereits wenige Monate nach dem Erwerb – im Mai 2010 – wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Zwei Jahre später mündete die Schließung in die endgültige Abwicklung und Auflösung des Fonds. Besonders bemerkenswert ist, dass die Klägerin - also nachdem der SEB ImmoInvest im Jahr 2008 erstmals geschlossen hatte – Fondsanteile erworben.

Nachdem das Ende des SEB Immoinvest feststand, forderte die Anlegerin von ihrer Bank Schadensersatz. Ihr sei in der damaligen Anlageberatung nicht mitgeteilt worden, dass der Fonds geschlossen und sogar aufgelöst werden könne. Die Frage, ob die Bank damals ordnungsgemäß aufgeklärt hat oder nicht, musste nach einer längeren Auseinandersetzung mit der Bank vor Gericht geklärt werden.

Schadensersatz, da nicht ordnungsgemäß auf Schließungsrisiko hingewiesen wurde

Das Gericht machte sich anhand vieler Zeugenaussagen ein Bild davon, welche Informationen der Anlegerin damals tatsächlich übermittelt wurden und welche nicht. Schlussendlich kam das Gericht zur dem Ergebnis, dass die Anlegerin nicht auf das Schließungsrisiko hingewiesen wurde. Dass die Anleger hierauf hingewiesen werden mussten, wurde vom Bundesgerichtshof im April 2014 bestätigt (siehe auch direkt anschließende News vom 30.04.2014). Die Entscheidung im Fall der Anlegerin ist noch aktuell nicht rechtskräftig.