02.02.2017Sonstiges

Gericht hebt in Hauptversammlung beschlossene Entlastung 2010 auf

Die SolarWorld AG kommt nicht aus den Schlagzeilen. Das Solarunternehmen hatte in den vergangen Tagen durch ein Restrukturierungskonzept, welches "gravierende Einschnitte" seitens der Anleihen-Anleger und Schuldscheindarlehen-Inhaber vorsieht, für Wirbel gesorgt. Nun sorgt die SolarWorld AG erneut für Gesprächsstoff: Das Oberlandesgericht Köln hat die 2011 auf der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für nichtig erklärt. Dieses Urteil hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die anstehenden Maßnahmen zur Sanierung.

Das Bonner Unternehmen SolarWorld AG ist vielen Menschen ein Begriff, da dessen Solarstrom-Anlagen in der Fernsehwerbung präsentiert werden. Das 1998 gegründete Unternehmen fertig Solarmodule und auch vollständige Anlagen zur Stromerzeugung. Nachdem das Unternehmen im Jahr 2012 erhebliche Verluste verzeichnen musste und auf einem großen Schuldenberg sitzt, wird die SolarWorld AG in der Presse mittlerweile als „Ex-Vorzeigeunternehmen“ tituliert. Von diesen Entwicklungen sind die Aktionäre und Anleger, die in SolarWorld AG Anleihen investierten, in besonderer Weise betroffen.

Die SolarWorld AG selbst führt die finanzielle Schieflage auf erheblichen Konkurrenzdruck auf dem Markt für Solarmodule zurück. Wie die SolarWorld AG gab in einer Pressemitteilung vom 24.01.2013 bekanntgab, sei eine Sanierung des Unternehmens unumgänglich. Dies soll erhebliche Folgen für die Anleger haben, denn es seien „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere bei den ausgegebenen Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig“. Der Kurs der Aktie der SolarWorld AG stürzte nach dieser Ankündigung zunächst einmal ab.

Eine entsprechende Abwärtsbewegung war auch bei den Kursen der beiden Anleihen des Unternehmens zu verzeichnen. Die Solar World AG hatte zwei Anleihen aufgelegt: Im Jahr 2010 die Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225); ein Jahr später folgte die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045). Bei den Anleihen handelt es sich festverzinsliche Wertpapiere mit jährlichen Zinsauszahlungen. Bei Fälligkeit soll der Nennbetrag der Anleihe vollständig zurückgezahlt werden.

Wie sich die jetzt angekündigten Einschnitte auf die Anleihen SolarWorld AG 10/17 und SolarWorld AG 11/16 konkret darstellen werden, ist mangels genauerer Angaben derzeit noch nicht zu sagen. Da in der Pressemitteilung vom 24.01.2013 jedoch eine umfassende Sanierung in Aussicht gestellt wird, sind finanzielle Abstriche der Anleger nicht auszuschließen. Auch ist noch offen, welche Konsequenzen die Sanierung für die Aktionäre des Unternehmens haben wird.

Anleger, die in SolarWorld AG Anleihen investierten und angesichts der anstehenden Veränderungen befürchten, dass ihre Interessen als Kleinanleger gefährdet sind, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Zum einen können so die Rechte der Anleger bei der anstehenden Sanierung gewahrt werden, und zum anderen können auch weitere mögliche Ansprüche der Anleihen-Anleger überprüft werden. Beispielsweise bestehen Schadensersatzansprüche, wenn den Anleger vor der Investition beraten wurden und die Beratung fehlerhaft war.

Die SolarWorld AG legte folgende Anleihen auf:

6,125 % SolarWorld AG 10/17

6,375 % Solar Wold AG 11/16