
Fünf Hartmann-Schiffe sind insolvent
Für fünf Hartmann-Schiffsfonds begann das Jahr 2016 mit einer schlechten Nachricht. Beim Amtsgericht Delmenhorst wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von fünf Schiffsgesellschaften eröffnet.
Betroffen sind die Gesellschaften
- Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "CUXHAVEN" KG (Gerichliches Aktenzeichen: 12 IN 19/16; Fonds: Hartmann MS Cuxhaven - MS Frisia Alster),
- Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "FLENSBURG" KG (Gerichtliches Aktenzeichen: 12 IN 20/16; Fonds: Hartmann MS Flensburg – MS Frisia Inn),
- Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "HUSUM" KG (Gerichtliches Aktenzeichen: 12 IN 21/16)
- Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "Köln" KG (Gerichtliches Aktenzeichen: 12 IN 22/16; Fonds: Hartmann MS Köln)
- Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "DESSAU" KG (Gerichtliches Aktenzeichen: 12 IN 18/16; Fonds: Hartmann MS Dessau)
Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird u.a. geprüft, ob einer der im Gesetz festgeschriebenen Insolvenzgründe vorliegt. Zudem wird geprüft, ob genug Mittel und Vermögen vorhanden sind, um ein "reguläres" Insolvenzverfahren durchführen zu können. Wenn dies der Fall ist, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Erst nach diesem Schritt können bzw. müssen die Anleger aktiv werden.
Derzeit können Anleger nur solchen Ansprüche einfordern, die sich nicht gegen die Fondsgesellschaft selbst richten. Wenn Anleger beispielsweise ihre Beteiligung von einem Anlageberater empfohlen wurde und ihnen vor der Zeichnung grundlegende Risiken (wie die Möglichkeit einer Insolvenz) unbekannt geblieben sind, dann stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Ob solche Ansprüche bestehen, kann erst nach einer Überprüfung der damaligen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gesagt werden.