Dem Urteil liegt ein Fall zugrunde, bei dem die Anleger eines Fondax Beteiligungsfonds sich von ihrer Kapitalanlage lösen wollten, da sie nicht als die angepriesene Altersvorsorge in Frage kam. Zunächst wurde die Beteiligung gekündigt, später folgte ein Widerruf des abgeschlossenen Vertrags. Das Gericht schloss sich der Argumentation an, dass ein Widerruf auch noch nach Jahren möglich sei, wenn der Vertrag in einer sogenannten Haustürsituation zustande gekommen war.
Neben einem Widerruf der Beteiligung kann auch die Anlageberatung überprüft werden
Im vorliegenden Fall hatten die Anleger den Vertrag über den Fondax Beteiligungsfonds nach einer Anlageberatung zu Hause abgeschlossen. Teil des Vertrags war eine Widerrufsbelehrung, die von den Anlegern unterschrieben wurde. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass wegen eines Fehlers der Widerrufsbelehrung auch noch Jahre später ein Widerruf der Beteiligung an den Fondax Fonds möglich ist. Widerrufene Verträge sind „aufgelöst“, weswegen keine Zahlungen mehr von den Anlegern gefordert werden können.
Dieses Urteil zeigt, dass die Widerrufsbelehrung ein interessanter Ansatzpunkt ist, wenn Anleger sich von den Fondax Beteiligungsfonds trennen möchten. Darüber hinaus kann aber auch die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden. Wurden die Fondax Beteiligungsfonds als sichere Altersvorsorge angepriesen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann überprüfen, ob den Anlegern der „Ausstieg“ aus der Kapitalanlage ermöglicht werden kann.
Hinsichtlich der Schadensersatzansprüche müssen Anleger allerdings bedenken, dass diese Ansprüche spätestens 10 Jahre nach dem Vertragsschluss verjähren. Daher kann sich ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnen.