09.06.2013 Sonstiges

Finanzierungs- und Tilgungsmodelle (insb. Lebensversicherungen)

In den letzten Jahren wird vielen Bankkunden nicht mehr zu der üblichen Tilgung von Darlehen geraten, sondern z.B. zur Tilgung über das Ansparen in Lebensversicherungsverträge. In vielen Fällen, insbesondere bei Darlehensverträgen mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten macht dies keinen Sinn. Wird zur Zahlung von hohen Beiträgen in fondsgebundene Lebensversicherungen anstatt einer Tilgung des Darlehens geraten, stellt sich dies in turbulenten Börsenzeiten als fatal heraus. Die Lebensversicherungen unterliegen erheblichen Schwankungen, weshalb am Ende der Laufzeit meist Kapital zur Tilgung des Darlehens fehlt. Gerade in Niedrigzinszeiten macht es mehr Sinn, ein annuitätisches Darlehen mit einer hohen Tilgung zu vereinbaren. Dadurch sinken von Monat zu Monat die Zinsraten bei gleichzeitiger Erhöhung der Tilgung. Meist ist das Darlehen dann innerhalb von wenigen Jahren getilgt und das ohne jegliches Risiko. Durch spezielle Berechnungsmethoden sind die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Lage, zu überprüfen, welche Finanzierungsmethode für Sie sinnvoller ist. Banken oder Finanzvermittler stellen solche Berechnungen meist gar nicht erst an. Daraus ergibt sich ein Beratungsfehler, den es gilt zu erkennen und daraus Schadensersatzansprüche abzuleiten. Sie werden dadurch finanziell in die Lage versetzt, als hätten Sie von Beginn an die für Sie richtige Finanzierungsform gewählt.