13.06.2016 Sonstiges

FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia: Schiffsfonds meldet Insolvenz an

Für den Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia und dessen Anleger ist der Start ins Jahr 2013 missglückt: Am 15.01.2013 musste die Schiffsbeteiligung Insolvenz anmelden. Der 2003 aufgelegte FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia investiert in zwei Containerschiffe, die dem Schiffsfonds den Namen verliehen. Der Fonds hatte bereits vor der Insolvenzanmeldung schon einmal mit einer schwierigen Finanzlage zu kämpfen und es musste ein Betriebsfortführungskonzept geschmiedet werden. Welchen Ausgang das Insolvenzverfahren für die Anleger des FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia haben wird und wie viel ihres investierten Geldes sie wiedersehen werden, ist derzeit noch offen.

Angesichts dieser Ungewissheit können die betroffenen Anleger auch Optionen außerhalb des Insolvenzverfahrens in Erwägung ziehen. Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Anspruch auf Schadensersatz kann sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Ein Ansatzpunkt ist die Prüfung, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem jetzt eingetretenen Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Weiterhin muss der Emissionsprospekt den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.

Diese oder ähnliche Pflichten können bei einer Anlageberatung verletzt worden sein. Ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie erfolgreich diese durchgesetzt werden können, kann anhand des konkreten Beratungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger (insolventer) FHH Schiffsfonds.

2013 kann die Verjährung von Ansprüchen drohen

Da der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia bereits im Jahr 2003 auf den Markt kam, sollten Anleger beachten, dass wegen der 10-jährigen Höchstverjährungsfrist im Jahr 2013 die Verjährung von Ansprüchen droht. Anleger, die Verjährung befürchten, können sich von Anwälten beraten lassen, wie die Verjährung wirksam gehemmt werden kann, damit Ansprüche nicht verloren gehen.