Anleger, die in die geschlossene Immobilienbeteiligung Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG investierten, müssen sich mit verschiedenen „Problemherden“ beschäftigen. Neben den Ereignissen rund die mit der Euro Grundinvest Gruppe verflochtene dima24-Gruppe und deren „Kopf“ müssen sie sich auch noch mit einen Problem direkt bei ihrer Beteiligung befassen. Denn es wurde entdeckt, dass vor der Übernahme durch den neuen Eigentümer finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind.
Kann die Beteiligung am Euro Grundinvest 18 einfach gekündigt werden?
Die aktuellen Mitteilungen lassen Anleger über eine Kündigung nachdenken. Allerdings kann ein Anleger eine Beteiligung an der Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG frühestens 36 Monate nach dem Beitritt zum Jahresende kündigen. Zusätzlich müssen Anleger bei einer Kündigung berücksichtigen, dass sie nicht automatisch die Beteiligungssumme zurückerhalten. Vielmehr wird nach dem Kündigen einer Gesellschaftsbeteiligung ein Auseinandersetzungsguthaben gebildet und dieses an den kündigenden Anleger ausgezahlt. Das Auseinandersetzungsguthaben stellt – vereinfacht gesagt – den „aktuellen Wert“ des Gesellschaftsanteils dar.
Wenn Anleger des Fonds Euro Grundinvest Deutschland 18 sich fragen, ob und wer hierfür zur Verantwortung gezogen werden kann, sollten sie die Haftung prüfen lassen. Angesichts der entdeckten „Unregelmäßigkeiten“ stellt sich die Frage, ob alle Kontrollen richtig ausgeführt wurden und ob alle Beteiligten ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Neben den Fragestellungen, die den Fonds Euro Grundinvest 18 direkt betreffen, gibt es auch noch den Komplex dima24. Wenn Anleger des Immobilienfonds wissen möchten, ob und gegen wen ihnen Ansprüche zustehen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.