13.06.2016 Sonstiges

Euro Grundinvest Deutschland 18 – Wie geht es weiter?

AKTUELL - 25.11.2015 - Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Die Anleger des Fonds Euro Grundinvest Deutschland 18 haben Post erhalten, die es in sich hat. Das Schreiben vom 18.11.2015 hält verschiedene schlechte Nachrichten bereit.

Zum einen werden die Anleger aufgefordert, ihre bisher erhaltenen Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen. Denn entgegen der Angaben der bisherigen Geschäftsführung seien keine freien Mittel an die Anleger ausgezahlt worden, sondern das eigene Geld an die Anleger zurückgezahlt. Der Hintergrund der Forderungen ist dramatischer Natur:

Mehr Hintergrundinformationen zum Thema "Rückforderung von Ausschütungen" haben wir hier in unserem Lexikon zusammengestellt.

Und auch die weitere Bestandsaufnahme ist - wie bereits in vorangegangenen Schreiben - eine sehr deutliche Kritik an der ehemaligen Geschäftsführung. Gleich zu Beginn des Schreibens steht zu lesen, dass die vom vorherigen Management kommunizierte Situation nicht immer der tatsächlichen wirtschaftliche Situation entspreche. Die Ausführungen, die an diesen Satz anschließen, lassen an Deutlichkeit kaum zu wünschen übrig. Es ist von schweren buchhalterischen Defiziten und auch fehlender Kompetenz bei der ehemaligen Geschäftsführung die Rede.

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Anleger, die in die geschlossene Immobilienbeteiligung Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG investierten, müssen sich mit verschiedenen „Problemherden“ beschäftigen. Neben den Ereignissen rund die mit der Euro Grundinvest Gruppe verflochtene dima24-Gruppe und deren „Kopf“ müssen sie sich auch noch mit einen Problem direkt bei ihrer Beteiligung befassen. Denn es wurde entdeckt, dass vor der Übernahme durch den neuen Eigentümer finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind.

Kann die Beteiligung am Euro Grundinvest 18 einfach gekündigt werden?

Die aktuellen Mitteilungen lassen Anleger über eine Kündigung nachdenken. Allerdings kann ein Anleger eine Beteiligung an der Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG frühestens 36 Monate nach dem Beitritt zum Jahresende kündigen. Zusätzlich müssen Anleger bei einer Kündigung berücksichtigen, dass sie nicht automatisch die Beteiligungssumme zurückerhalten. Vielmehr wird nach dem Kündigen einer Gesellschaftsbeteiligung ein Auseinandersetzungsguthaben gebildet und dieses an den kündigenden Anleger ausgezahlt. Das Auseinandersetzungsguthaben stellt – vereinfacht gesagt – den „aktuellen Wert“ des Gesellschaftsanteils dar.

Wenn Anleger des Fonds Euro Grundinvest Deutschland 18 sich fragen, ob und wer hierfür zur Verantwortung gezogen werden kann, sollten sie die Haftung prüfen lassen. Angesichts der entdeckten „Unregelmäßigkeiten“ stellt sich die Frage, ob alle Kontrollen richtig ausgeführt wurden und ob alle Beteiligten ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Neben den Fragestellungen, die den Fonds Euro Grundinvest 18 direkt betreffen, gibt es auch noch den Komplex dima24. Wenn Anleger des Immobilienfonds wissen möchten, ob und gegen wen ihnen Ansprüche zustehen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.