
EEH MS Svenja: Schiffsfonds fordert Ausschüttungen zurück
Anleger mussten zuvor bereits auf Ausschüttungen verzichten
Was können Anleger der Schiffsbeteiligung EEH MS Svenja in dieser Situation unternehmen? Sie können sich zum Beispiel an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Rechte und Ansprüche ermitteln zu lassen. Ein Fachanwalt kann hierfür beispielsweise prüfen, ob den Anlegern des Schiffsfonds EEH MS Svenja Schadensersatzansprüche zustehen. Um dies zu klären, kann beispielsweise die Anlageberatung überprüft werden.
Denn nicht selten weisen Beratungsgespräche Fehler auf. So mussten die Berater die Anlageziele und Wünsche der Anleger genau abwägen, bevor sie eine Investition in den Schiffsfonds EEH MS Svenja empfahlen. Und sie mussten die Anleger auch über die Funktionsweise und die diversen Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sichere Kapitalanlagen.
Anleger des EEH MS Svenja können Schadensersatzansprüche zustehen
Anleger des Schiffsfonds EEH MS Svenja, die angesichts der aktuellen Rückforderung von Ausschüttungen wissen möchten, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Beteiligung am Fonds EEH MS Svenja trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.
Weitere Informationen:
http://www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche