13.06.2016Sonstiges

EA 189: Abwarten oder handeln? Welche Argumente sollten Autokäufer berücksichtigen?

VW hat in der dritten Woche des Abgasskandals bekannt gegeben, dass die versprochene Nachbesserungsaktion im Januar 2016 starten soll und bis Ende des kommenden Jahres abgeschlossen sein soll. Für die Dieselkäufer bringt diese Neuigkeit einen erheblichen Zwiespalt mit sich.

Einerseits wird sich erst in einigen Monaten herauskristallisieren, ob bzw. mit welchen Folgen der Makel der EA 189-Motoren behoben werden kann. Andererseits laufen die Fristen verschiedener Käuferrechte (Gewährleistungsrechte, Garantien) während dessen weiter und in vielen Fällen auch ab. Mit anderen Worten: Die Zeit arbeitet für VW – und gegen die geschädigten Käufer. Unseres Erachtens sollten Käufer jetzt ihre Rechte wahren.

Einfach Abwarten hat rechtliche Tücken

Dieselkäufer sollten derzeit auf ein Ziel hinarbeiten: VW soll für sämtliche Schäden eintreten, die durch die Manipulation des Motors EA 189 entstanden sind. Hierfür brauchen die betroffenen Käufer eine verbindliche rechtliche Basis, um dies tatsächlich von Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda einfordern zu können. Eine allgemeine Zusage in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später Schäden erfolgreich geltend machen zu können.

Mit anderen Worten: Wenn betroffene Auto-Käufer einfach abwarten, dann tragen sie zunächst alle Risiken und müssen dann hoffen, dass VW, Audi, Seat oder Skoda zahlen. Daher fordert der von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretene, klagende Golf-Fahrer von VW eine konkrete Zusage, dass sämtliche Schäden übernommen werden.

Käufer brauchen wegen Unsicherheiten und gleichzeitig laufender Fristen eine verbindliche Zusage, dass die Schäden übernommen werden

Wenn später gestritten wird, ob bestimmte Schäden nun von Autobauer oder vom Käufer zu tragen sind, dann kann die Frage, wann welche Fristen abgelaufen sind, für die Käufer sehr wohl zu einem Thema werden. Dabei geht es nicht nur um das Ausbessern der Motoren selbst. Es gibt noch weiteren Kosten, zu denen VW sich nicht äußert hat. Wer zahlt beispielsweise die Mietwägen während der Nachbesserung? Was ist mit Wertminderungen?

Da die Misere nicht von den Autokäufern verschuldet wurde, sollten diese auch nicht die Risiken tragen müssen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen VW-, Audi-, Seat- und Skoda-Käufern, sich darum zu kümmern, dass sie keine Rechte unnötig durch Zeitablauf auf’s Spiel setzen.