Für die Anleger der Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen stellt sich daher die Frage, ob ihr Schiffsfonds die Durststrecke bis ins Jahr 2014 übersteht. Denn die aktuelle Schiffsfondskrise äußert sich nicht nur durch geminderte Chartereinnahmen – auch andere Rahmenbedingungen der Transportschifffahrt änderten sich. So stiegen die Treibstoffpreise in den letzten Jahre dramatisch in die Höhe. Für die Schifffahrt bedeutet das, dass den geminderten Einnahmen gestiegene Kosten gegenüberstehen. Es ist daher ungewiss, was die Zukunft für die Schiffsfonds Dr. Peter DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Pluto Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory und Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory bereithält.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen
Ob und in welcher Höhe die Dr. Peters VLCC Schiffsfonds die noch ausstehenden Charterraten erhalten, muss noch zeigen. Was können Anleger der Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen tun, die jetzt handeln wollen? Sie können sich zum Beispiel von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Eine rechtliche Überprüfung der Investition in den jeweiligen Dr. Peters VLCC Schiffsfonds kann aufzeigen, welche weiteren Optionen Anlegern offenstehen. Häufig können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, da ihnen Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen wurden, obwohl Schiffsfonds mit erheblichen Risiken behaftet sind.
Viele Risiken, die Schiffsfonds innewohnen, rühren aus dem unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds her. Schiffsfonds sind Unternehmen, denen Risiken innewohnen. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen sich auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem jeweiligen Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.
Anleger, die in einen der 8 Dr. Peters VLCC Schiffsfonds investierten und jetzt das Gefühl haben, dass auch bei ihrem Beratungsgespräch Fehler passierten, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Wurden Anleger fehlerhaft beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. In einem solchen Fall können Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an einem der Dr. Peters VLCC Schiffsfonds trennen. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf einen verlustfreien Ausstieg sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und sich beraten lassen