13.06.2016 Sonstiges

Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 Insolvenz - Was Anleger tun können

AKTUELL 14.02.2012: Wie geht es weiter für die Anleger?

Die Insolvenz des Dr. Peter DS-Rendite-Fonds Nr. 111 ist erst wenige Monate her und schon gerät der Schiffsbeteiligungsfonds erneut in die Schlagzeilen. Die Anleger sollen Geld in eine Sanierungsaktion stecken, deren Ausgang mehr als ungewiss ist.

Der im Jahr 2005 aufgelegte Schiffsbeteiligungsfonds hält 2 Tanker, die „DS Performer“ und die „DS Power“. Im Jahr 2011 geriet der Fonds u.a. aufgrund der allgemein schwierigen Lage auf dem Schiffstransportmarkt in finanzielle Engpässe. Ein Sanierungsplan scheiterte daran, dass die betroffenen Banken uneins über das weitere Vorgehen waren. Im Oktober 2011 musste DS-Rendite-Fonds Nr. 111 Insolvenz anmelden. Die beiden Schiffe wurde schlussendlich im Dezember 2011 zwangsverkauft.

Die Financial Times Deutschland berichtet, dass genau diese beiden Schiffe wieder von Dr. Peters erworben werden sollen. Um dies durchführen zu können, solle eine neue Fondsgesellschaft gegründet werden. Die Anleger des insolventen Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 111 sollen zum Rückkauf der beiden Schiffe beitragen, indem sie erneut Geld zur Verfügung stellen. Rechnerisch muss jeder Anleger für die Rettungsaktion gut ein Viertel der Summe seines ursprünglich investierten Kapitals nachschießen. Dr. Peters habe vor, möglichst viele Altanleger einzubinden. Da sich die Lage der Branche insgesamt nicht gebessert hat, handelt es sich um eine Investition mit ungewissem Ausgang.

Noch schlimmer könne es für jene Anleger kommen, die sich nicht beteiligen möchten – ihnen drohe der Totalverlust ihrer Anlage DS-Rendite-Fonds Nr. 111. Genau dieses Risiko wohnt aber auch der erneuten Investition inne. Die beiden Schiffe sind Tanker, und deren Märkt großen Schwankungen unterworfen sind. Des weitern sind die Prognosen für diese Gesamtschiffsverkehr eher verhalten, da zum einen Fremdwährungskredite Probleme schaffen, und zum anderen die Kosten für Treibstoff bei fallender Charter steigen. Im schlimmsten Fall erleidet die Neuinvestition dasselbe Schicksal wie DS-Rendite Nr. 111.

Keine leichte Wahl für die Anleger. Eine Chance kann die Rückabwicklung wegen Beratungsfehlern bieten. Denn häufig wurden bei der Beratung Aufklärungspflichten wie z.B. über Provisionen verletzt. Wurde eine dieser Aufklärungen versäumt, so liegt eine Falschberatung vor. Der Anleger kann dann Schadensersatz, im Idealfall verzinst, fordern. Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 sollten deshalb nicht zögern zum Anwalt zu gehen, falls sie das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden

Meldung vom 06.11.2011

Nachdem am 5. Oktober 2011 auf der Gesellschafterversammlung des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 der Verkauf der beiden Schiffe DS Performer und DS Power beschlossen wurde, wurde nun am 20. Oktober 2011 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 eröffnet. Es musste für die Tanker DS-Rendite-Fonds Nr.111 DS PERFORMER UND DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG Insolvenz beantragt werden. Bei dem Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 waren die Banken nicht willig, das Sanierungskonzept des Schiffsfonds zu unterstützen, sondern diese stellten ihre Kredite fällig und machten Druck auf die Gesellschafter, dem Verkauf der Schiffe zuzustimmen.

Für die Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 ist nun ein Totalverlust der Einlage zu befürchten, denn die Verkaufserlöse der Schiffe in Höhe von rund 32 Mio. Dollar werden die Schulden des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 nicht decken, die in Höhe von ca. 60 Mio. Dollar bestehen. Für die Anleger bleibt danach also nichts mehr übrig. Vielmehr werden diese wohl nun zur Kasse gebeten, da davon auszugehen ist, dass der Insolvenzverwalter – wenn das Insolvenzverfahren einmal eröffnet ist – Ausschüttungen von 12-24 % der Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 zurückfordern wird.

Geschädigte Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111, die höchstwahrscheinlich ihr gesamtes eingezahltes Kapital verlieren werden und zusätzlich erhebliche Mittel, die sie als Ausschüttungen erhalten haben, wieder zurückzahlen müssen, sollten sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. In vielen Fällen können sie ihr bereits verloren geglaubtes Kapital durch die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Anlageberater und Banken zurückerlangen.

Solche Ansprüche haben Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111, wenn sie bei Zeichnung der Anteile an dem geschlossenen Schiffsfonds von den Banken falsch beraten wurden, wenn ihnen also z.B. die erheblichen Risiken des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 verschwiegen wurden. So konnte die Anlage an dem Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 vor allem nicht als sicher angepriesen werden, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung ein Totalverlustrisiko in sich birgt. Dieses Risiko könnte sich nun gerade für die Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 verwirklichen.

Weiterhin mussten Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 über Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt werden, welche die Banken und Anlageberater von der Fondsgesellschaft für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile erhalten haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass hierüber oftmals nicht aufgeklärt wurde, sodass Anleger des Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 111 mithin gute Chancen auf Erfolg einer Klage haben.