Unzufriedene Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 96 MT Front Symphony sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Durch eine rechtliche Beratung kann geklärt werden, ob Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 96 MT Front Symphony sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Ein Ansatzpunkt, dies zu erreichen, ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.
Zu den Fehlern, die in einem Anlageberatungsgespräch häufig vorkommen, gehört die unzureichende Aufklärung der Anleger über die einem Schiffsfonds innewohnenden Risiken. So war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody um ein Unternehmen handelt. So besteht – wie bei jedem Unternehmen – das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals. Dabei ist dieses Risiko mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge unvereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 96 MT Front Symphony sich auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.
Schadensersatzansprüche bei Falschberatung
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen für die Anleger gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen.