13.06.2016 Sonstiges

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave – Hilfe für betroffene Anleger

Der Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave wurde im Jahr 2007 aufgelegt. An dem geschlossenen Fonds beteiligten sich 210 Anleger mit insgesamt 15,2 Mio. Euro. Der Schiffsfonds investierte in die beiden baugleichen Feedermax-Containerschiffe DS Blue Ocean und DS Blue Wave. In der Folgezeit gerieten die beiden Schiffe des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave allerdings in schwieriges Fahrwasser. Sie wurden von der Schifffahrtskrise heimgesucht. Die Anleger mussten Geld nachschießen. Als Konsequenz waren die Ausschüttungen des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave bislang alles andere als erwartungsgemäß.

Anleger, die mit ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, sollten die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Erwägung ziehen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob es für die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave möglich ist, sich ohne Verluste von ihrer Kapitalanlage lösen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung zählt die unzureichende Aufklärung der Anleger über Risiken. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave unternehmerischen Charakter hat. Wie bei jedem Unternehmen besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar einer Altersvorsorge. Auch müssen Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave sich über die lange Laufzeit des Schiffsfonds bewusst sein. Wegen der langen Laufzeit und des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave sich nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch mussten Anleger über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt werden.

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Defizite aufwies, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, sind die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.