Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 123 DS Sapphire unzufrieden mit ihrer Kapitalanlage – auch wegen der nicht erwartungsgemäßen Ausschüttungen - sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob für die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 123 DS Sapphire Möglichkeiten bestehen, sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage lösen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.
Zu den häufig vorkommenden Fehlern einer Anlageberatung zählt die unzureichende Aufklärung der Anleger über Risiken. Daher war nicht jedem Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 123 DS Sapphire bekannt, dass ein Schiffsfonds unternehmerischen Charakter hat. Daher besteht – wie bei jedem Unternehmen – das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar einer Altersvorsorge. Auch müssen Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 123 DS Sapphire sich über die lange, 19-jährige Laufzeit des Schiffsfonds bewusst sein. Wegen der langen Laufzeit und des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 123 DS Sapphire sich nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.
Überprüfung der Kapitalanlage kann verlustfreien Ausstieg ermöglichen
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 123 DS Sapphire, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler aufwies, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, sind die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 123 DS Sapphire sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.