13.06.2016 Sonstiges

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory – Schadensersatz für Anleger

Im Jahr 2005 brachte das Emissionshaus Dr. Peters aus Dortmund den DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory auf den Markt. Der geschlossene Schiffsfonds erwarb im April 2005 den Rohöltanker VLCC Pluto Glory. Der Kaufpreis vom 105 Mio. US-Dollar (ca. 80 Mio. Euro) wurde teilweise mit dem von den Anlegern zur Verfügung gestellten Kapital beglichen. Die 1.063 Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory hatten 43,9 Mio. Euro in den Schiffsfonds eingezahlt.

Sind Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds unzufrieden, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann überprüft werden, ob den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory der verlustfreie Ausstieg aus der Beteiligung ermöglich werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger in vielen Fällen nicht ausreichend über die einem Schiffsfonds innewohnenden Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory ein Unternehmen ist. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge nicht zu vereinbaren. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler passierten, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.