
Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen
„Darlehensweise“ gewährte Ausschüttungen werden zurückgefordert
Welche Handlungsmöglichkeiten stehen den Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory nun offen? Ob sie die geforderte Summe als wirtschaftlich sinnvolle Investition in den Schiffsfonds betrachten, können die Anleger nur selbst entscheiden. Sie können sich jedoch hinsichtlich Alternativen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann ausgelotet werden, ob den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory Schadensersatzansprüche zustehen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.
Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zum einen zu den Wünschen des Anlegers passen. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen umfassend aufklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Anleger können ihre individuellen Ansprüche ermitteln lassen
Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger, die in Schiffsfonds investierten, häufig nicht ausreichend über die damit einhergehenden Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory um ein Unternehmen handelt, dem entsprechende Risiken innewohnen. Die Berater mussten den Anlegern erklären, dass das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals besteht und dass auch Rückforderungen von Ausschüttungen – wie jetzt geschehen – möglich sind. Ein typischer Fehler ist auch die mangelnde Aufklärung von Anlegern über Vermittlungsprovisionen.
Angesichts der aktuellen Forderungen sollten Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer individuellen Rechte beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut.