Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 104 Teekay Spirit Aframax-Tanker, die mit ihrer Investition in den Schiffsfonds unzufrieden sind, sollten erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 104 Teekay Spirit Aframax-Tanker sich verlustfrei von dem Schiffsfonds trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.
Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger häufig nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 104 Teekay Spirit Aframax-Tanker um ein Unternehmen handelt, mit dem entsprechende Risiken verbunden sind. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 104 Teekay Spirit Aframax-Tanker sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.
Hilfe für Anleger
Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 104 Teekay Spirit Aframax-Tanker das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler geschahen, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Wurden Anleger falsch beraten, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 104 Teekay Spirit Aframax-Tanker sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen.