13.06.2016 Sonstiges

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture – Rückzahlung von Ausschüttungen wird in Erwägung gezogen

Die Anleger der Schiffsbeteiligung Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture können nicht zur Ruhe kommen. Bereits im Frühjahr 2012 machte der Charterer des Tankers, die japanische Reederei Sanko Steamship Ltd., durch finanzielle Probleme von sich reden. Im Sommer folgte die Insolvenz der Reederei. Nun mussten die Anleger des Schiffsfonds erfahren, dass die Fondsgesellschaft am Ende des Jahres eine Rückzahlung der bislang getätigten Ausschüttungen des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture in Erwägung zieht. Dass solche Ankündigungen auch in die Tat umgesetzt werden, mussten Anleger von Schiffsfonds während der aktuellen Krise der Schifffahrt immer wieder erfahren.

Fondsgesellschaft zieht Rückzahlung von Ausschüttungen in Erwägung

Anleger der im Jahr 2003 aufgelegten Schiffsbeteiligung Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture, können sich angesichts der möglichen Rückzahlung der Ausschüttungen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Um dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört die nicht ausreichende Risikoaufklärung. Daher war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture um ein Unternehmen handelt, mit dem entsprechende Risiken verbunden sind. So besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Provisionen aufgeklärt, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung Fehler geschahen, sollten angesichts der aktuellen Überlegungen der Fondsgesellschaft nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Wurden Anleger falsch beraten, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen:

Rechtsansprüche bei Rückforderung von Ausschüttungen