
DOBA Fonds, DOBA M Plus 2 – Schadensersatz, Hilfe für Anleger
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung und Fehler in der Anlageberatung?
Eine Möglichkeit für Anleger, sich von DOBA Fonds zu lösen, bietet die fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die in vielen Darlehensverträgen zur Finanzierung der Beteiligungen an DOBA Fonds verwendet wurden. Dieser Fehler kann es Anlegern ermöglichen, auch noch nach Jahren ihre Darlehensverträge zu widerrufen, was die Rückabwicklung der gesamten Kapitalanlage zur Folge hat.
Welche Fehler bei der Anlageberatung für DOBA Fonds passiert sein könnten, zeigte sich im Rahmen der rechtlichen Beratung von Anlegern des Fonds DOBA M Plus 2. Der geschlossene Immobilienfonds wurde 2004 von der DOBA Grundbeteiligungs GmbH auf den Markt gebracht. Wurden die Beteiligungen an DOBA M Plus 2 als sicherer Baustein der Altersvorsorge verkauft, wurden die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt.
Ein geschlossener Immobilienfonds wie der DOBA M Plus 2 hat unternehmerischen Charakter. Dieser zeigt sich darin, dass die Anleger an den Erträgen in Form von Renditen beteiligt werden; aber wie bei jedem Unternehmen besteht auch das Risiko des Totalverlusts. Das widerspricht aber dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge. Auch wurde selten auf die fehlende Einlagensicherung und die kaum vorhandene Möglichkeit, die Beteiligungen an dem Immobilienfonds DOBA M Plus 2 veräußern zu können, hingewiesen.
Hilfe für Anleger
Anleger von DOBA Fonds, wie zum Beispiel DOBA M Plus 2, die in der Anlageberatung ähnliches erlebten oder unzufrieden sind mit ihren Beteiligungen an DOBA Fonds, sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Beteiligung an DOBA Fonds überprüfen zu lassen. Wegen eventuell tagesgenauer Verjährung von möglichen Ansprüchen sollten Anleger der DOBA Fonds nicht unnötig zögern, sich rechtlich beraten zu lassen.