13.06.2016 Sonstiges

DFH Beteiligungsangebot 87 Indienfonds II – Ausschüttungen gefährdet, Schadenersatz, Hilfe für Anleger

Den Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87 Indienfonds II könnte ein weiteres Jahr ohne Ausschüttungen aus ihrer Kapitalanlage drohen. Die Hoffnungen, die viele Anleger veranlasste, in den Aufschwung Indiens zu investieren, werden wohl erneut enttäuscht werden: Die Entwicklung jener Projekte, in die DFH Beteiligungsangebot 87 Indienfonds II investierte, bleibt hinter dem Plan zurück. Die Probleme des Fonds, der bereits mit Schwierigkeiten startete – die vollständige Platzierung scheiterte, DFH musste finanziell aushelfen – scheinen sich auch 2011 und 2012 auf die Anleger auszuwirken.

2009 platzierten die Deutsche Fonds Holding AG und Sachsenfonds gemeinsam den geschlossenen Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II. Anders als bei vielen anderen Immobilienfonds wurde nicht unmittelbar in indische Bauprojekte, sondern in Beteiligungen an indischen Immobilien-Projektentwicklungsgesellschaften investiert. Ursprünglich legte DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II  das Geld der Anleger in 5 unterschiedlichen Projektentwicklungsgesellschaften in Mumbai, Delhi und Hyderabad an, eine dieser Projektentwickler wurde jedoch bereits aufgelöst. Insgesamt 1.842 Investoren legten ihr Geld in dem Fonds an. DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II hält rund 40% des Gesamtinvestitionsvolumens, was investiertem Eigenkapital in Höhe von rund 33 Mio. Euro entspricht.

Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II müssen jetzt befürchten, dass sie wie die Anleger des Schwesterfonds DFH Beteiligungsangebot 83  Indienfonds I keine Ausschüttungen für 2011 erhalten könnten. Kostensteigerungen und  Verzögerungen bei den Bauprojekten sollen nach Informationen des Magazins DasInvestment Grund für den befürchteten neuerlichen Ausfall sein. Der Geschäftsführer eines der Emissionshäuser wird in DasInvestment zitiert, dass die Gesamtentwicklung der Projekte unbefriedigend sei. Anteil daran dürfte die internationale Finanzkrise haben, da diese die Entwicklung des indischen Immobilienmarkt beeinträchtigt. Die Lage von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II ist also ernst.

Die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II sind aber durchaus Kummer gewohnt. Sie mussten bereits in der Vergangenheit auf Ausschüttungen verzichten. Dabei wurde den Anleger seinerzeit prognostiziert, dass sie 2011 bereits 123,55% ihres investierten Kapitals wieder zurückausgeschüttet bekommen haben sollten. Die bisherige Quote betrug 0 %. Im Leistungsbericht 2010 heißt es dazu lapidar, dass wegen Verzögerungen bei den indischen Projekten keine Rückflüsse generiert werden, so dass Auszahlungen nicht geleistet werden könnten. Für die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II zählt wohl in erster Linie, dass die Kapitalanlage bisher alles andere als profitabel war, und dass sich daran vermutlich auch 2012 nicht viel ändern wird. Ob die Bauprojekte je ihren Rückstand aufholen werden, ist ungewiss.

Die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II dürfen sich daher berechtigterweise die Frage stellen, ob sie überhaupt noch Ausschüttungen erhalten werden, oder ob sie vielleicht sogar mit Verlusten rechnen müssen. Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II, die mit der Situation ihrer Geldanlage nicht zufrieden sind, sollten von daher überlegen, ihre Beteiligung rechtlich überprüfen zu lassen. Einen Ansatzpunkt bildet die Anlageberatung. Banken und Anlageberater müssen die Anleger über bestimmte Risiken und Tatsachen aufklären. Häufig wurden die Anleger von Banken und Beratern nicht darauf hingewiesen, dass diese im Fall der erfolgreichen Vermittlung der Anlage nicht unerhebliche Provisionen bekamen. Auch die Prospekte, in denen der Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II beschrieben wird, müssen gewissen Mindeststandards genügen. Wenn eine Aufklärungs- oder Hinweispflicht verletzt wurde, liegt eine Falschberatung vor. Anleger haben dann gute Chancen in einem solchen Fall von Bank oder Anlageberater Schadensersatz fordern zu können. Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II sollten daher – auch angesichts der ungewissen Weiterentwicklung des Immobilienfonds – nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Geldanlage überprüfen zu lassen.