13.06.2016Sonstiges

DFH Beteiligungsangebot 64 – Ausschüttungen werden zurückgefordert

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 64 müssen die niederschmetternde Nachricht verkraften, dass sie bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen sollen. Damit spitzt sich die ohnehin prekäre Lage des Fonds für die Anleger weiter zu, nachdem bereits im Frühjahr 2012 die Sanierung des DFH Beteiligungsangebot 64 gescheitert ist. Angesicht der Rückforderungen wird für die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds das Schreckgespenst der Insolvenz und des Kapitalverlusts erneut lebendig.

Anleger, die angesichts der Rückforderung Rat suchen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Bei einer rechtlichen Überprüfung der Investition in den Immobilienfonds kann geklärt werden, welche Ansprüche und Rechte den Anlegern des DFH Beteiligungsangebots zustehen. Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung. Bei den Beratungsgesprächen passierten oft Fehler, die Schadensersatzansprüche auslösen können. So musste Anlegern des DFH Beteiligungsangebot 64 vor der Investition erläutert werden, wie ein geschlossener Immobilienfonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem das jetzt virulent werdende Verlustrisiko. Aufgrund dieses Verlustrisikos ist der DFH Beteiligungsangebot 64 keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.

Anleger des DFH Beteiligungsangebot 64, die das Gefühl haben, auch während ihres Beratungsgesprächs Fehler passierten, sollten sich angesichts der jetzigen Rückforderungen der Ausschüttungen an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des DFH Beteiligungsangebot 64, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger, die in DFH-Beteiligungsangebote investierten.