Aberdeen treibe jedoch die Verhandlungen für Immobilienverkäufe voran, um die Liquiditätsquoten, die zur Öffnung notwendig seien, zu erhöhen. Aberdeen spricht davon, dass die Immobilienmärkte aber noch ein gutes Stück entfernt seien von einer nachhaltigen Erholung. Man wolle die Immobilien zu angemessenen Preisen verkaufen.
Für die Anleger des DEGI International ist dies eine schlechte Nachricht. Zuletzt musste bereits der DEGI Europa liquidiert werden, weil nicht genug Geld da war, die Anleger auszubezahlen. Dort war die gemäß § 81 InvG vorgeschriebene Höchstschließungsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen. Wie es nun mit dem DEGI International weiter geht und ob ihm dasselbe Schicksal droht wie dem DEGI Europa weiß im Moment niemand.
Anleger des DEGI International sollten nicht länger zusehen, sondern handeln. Es droht Verjährung. Anleger, die nicht über die Risiken des DEGI International aufgeklärt wurden, insbesondere nicht über die Möglichkeit der Schließung, können möglicherweise Schadensersatzansprüche mit einer Klage geltend machen. Es ist dabei der Einzelfall zu prüfen, da eine Sammelklage in Deutschland nicht möglich ist. Haben Banken auf Kick-Backs (Rückvergütungen, die die Banken für die Vermittlung erhalten haben) nicht hingewiesen, können ebenfalls zum Schadensersatz verpflichten. Anleger sollten daher dringend einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen, um ohne Schaden aus dem DEGI International herauszukommen.