13.06.2016 Sonstiges

DEGI International – Anteilpreisänderung aufgrund Abwertung zweier Immobilien

Der DEGI International ist bekanntlicherweise seit dem 16.11.2009 geschlossen und hat somit die Rücknahme der Anteilscheine seiner Anleger ausgesetzt. Diese Schließung bedeutet, dass Anleger für diesen Zeitraum ihre Anteile nicht gegen ihr Geld zurücktauschen können und somit an den DEGI International gebunden sind. Hierbei endet die maximale Frist für die Rücknahmeaussetzung am 16.11.2011: danach muss der DEGI International wieder eröffnet werden, ist dies nicht möglich, folgt die geordnete Abwicklung wie schon in einigen Fällen (Morgan Stanley P2 Value, DEGI Europa, KanAm US-Grundinvest, TMW Immobilien Weltfonds).

Um eine Öffnung zu erreichen muss der DEGI International seine Liquidität erhöhen, damit er eventuelle Rückgabewünsche seiner Anleger bei Öffnung bedienen kann. Allerdings hat sich nun der Anteilpreis der Anleger des DEGI International prozentual um 0,95 % verringert, da er nun anstatt 44,07 € nur noch 43,65 € je Anteilschein beträgt. Dieser Rückgang gründet sich auf eine Neubewertung zweier Immobilien des DEGI International in Polen und Italien.

Hierbei hat sich der Wert der Immobilie des DEGI International in Italien (Rom) um 10,0 Mio. € verringert, sodass diese einen aktuellen Verkehrswert von nur noch 89,8 Mio. € aufweist (vormals 99,8 Mio. €). Diese Abwertung wurde getätigt, da die durch den ehemaligen Verkäufer gestellte Mietgarantie für die nicht vermieteten Flächen Ende Juli 2011 ausläuft. Das Management des DEGI International teilt zwar mit, dass derzeit noch Verhandlungen mit Mietinteressenten um diese Flächen laufen, allerdings kommt zu der auslaufenden Mietgarantie auch hinzu, dass die marktüblich erzielbaren Mieten angepasst wurden und sich die Wertminderung somit auch darauf gründet.

Bei der Immobilie des DEGI International in Polen (Warschau) ist die Wertminderung ebenfalls hoch, aber nicht ganz so drastisch, wie die für das Gebäude in Italien: der Verkehrswert der Immobilie des DEGI International hat sich hierbei um 6,1 Mio. € verringert, sodass sie derzeit einen Verkehrswert von 141,3 Mio. € aufweist. Diese Wertminderung, die prozentual einem Rückgang von 4,1 % entspricht, hat ihre Gründe in dem höher bewerteten Risiko wegen auslaufender Mietverträge und die gegenüber der Laufzeit des Erbbaurechts kürzere Restnutzungsdauer des Gebäudes.

Anleger des DEGI International die keine weiteren Verluste mehr hinnehmen wollen, sollten sich deshalb an einen erfahrenen Rechtsanwalt des Kapitalanlagerechts wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den beratenden Banken aus Falschberatung überprüft. Eine Falschberatung liegt hierbei vor, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des offenen Immobilienfonds DEGI International aufgeklärt wurden. Viele der Anleger glaubten auch immer an ihr Geld aus der Anlage heran zu kommen, sodass ihnen die Möglichkeit des DEGI International für maximal 2 Jahre zu schließen nicht bekannt war. Bei Vorliegen einer solchen fehlerhaften Anlageberatung stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu mit denen der gesamte Schaden geltend gemacht werden kann. Auf eine Verjährung der Ansprüche ist schließlich noch hinzuweisen, die 3 Jahre nach dem Erwerb der Anteile endet; Ansprüche nach Ablauf dieser Zeit können also nicht mehr durchgesetzt werden.