13.06.2016 Sonstiges

DEGI International – Abwertung durch Scope, Anleger sollten ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen!

Die Ratingagentur Scope verkündete erst kürzlich das Ergebnis ihrer jährlichen Fondsbewertung. Hierbei stellt Scope deutlich heraus, dass sie den derzeit „geschlossenen“ DEGI International als schlechtesten offenen Immobilienfonds einstuft, bei dem die Chancen auf eine Wiedereröffnung als recht niedrig bewertet werden. Die Bewertung von Scope gibt Anlegern des DEGI International nun großen Grund zur Sorge.

Während der DEGI International im Jahr 2010 noch mit der Stufe BB (leicht erhöht) bewertet wurde, so änderte sich dies im Jahr 2011 deutlich, da er dort nur noch auf die Stufe D (sehr gering) kommt. Dies bedeutet eine deutliche Abwertung des DEGI International, die größte die im Ratingverfahren vorgenommen wurde. Zudem wurde der DEGI International als schlechtester globaler offener Immobilienfonds eingestuft.

Begründet wurde dieses fatale Rating für den DEGI International mit der schlechten Ein-Jahres Performance: die Rendite des DEGI International sei die geringste Rendite offener Immobilienfonds überhaupt – von den Fonds in Liquidation abgesehen -, diese betrage – 15 %. Auch die Kreditquote des DEGI International ist eine der höchsten mit ca. 41,6 %. Hierbei tritt durch die gesetzliche Neuregelung ein weiteres Problem auf, da die Fremdfinanzierungsquote der Fonds nun nur noch 30 % bezogen auf das Fondsvermögen betragen darf (früher 50 %) und der DEGI International in nächster Zeit nun seine Fremdfinanzierung zurückfahren muss. Weiterhin sei die Portfolioqualität des DEGI International unzureichend und ihm mache zudem das schlechte Image seines Schwesterfonds DEGI Europa zu schaffen, welcher sich gerade in der Liquidation befindet.

Anleger des DEGI International dürfen demnach eine Wiedereröffnung ihres Fonds ernstlich bezweifeln, die Aussichten für Anleger sind also äußerst schlecht und große Verluste zu befürchten. Aus diesem Grunde sollten sich Anleger des DEGI International an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, welcher ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater überprüfen wird. Viele Anleger des DEGI International haben ihre Anteile über die Allianz oder Dresdner Bank erworben und wurden hierbei nicht über die Risiken des Fonds aufgeklärt. Häufig war ihnen weder die Möglichkeit der Schließung, noch der Liquidation bewusst, verschwiegen wurden auch die erheblichen Verlustrisiken, wobei Allianz Vertreter die Anlage an dem DEGI International sogar als sicher beworben haben, wobei jederzeit über das Geld verfügt werden kann.

Für die Anleger des DEGI International bestehen gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage, allerdings sollte schnell gehandelt werden und nicht bis zu der Entscheidung über die Wiedereröffnung im November 2011 gewartet werden, da die Ansprüche jederzeit zu verjähren drohen. Die Frist beträgt hierbei 3 Jahre ab dem Kauf der Anteile, wobei im Einzelfall die Frist auch umgangen werden kann. Dies bedarf allerdings einer näheren Untersuchung durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt.