Unter anderem sei die Auflösung des DEGI Europa auf das schwierige Marktumfeld zurück zu führen und darauf, dass viele Anteile über die Börse gehandelt wurden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die an der Börse gehandelten Anteile an dem DEGI Europa zurück gegeben werden sollen und deshalb das Geld nicht ausreiche.
Aberdeen verspricht Anlegern des DEGI Europa, dass den Anleger halbjährlich Geld zurück gezahlt werden soll. Ein erste Tranche soll bereits im Januar 2011 ausgezahlt werden. Dabei sinke der Anteilspreis dann. Laut Aberdeen weist der DEGI Europa Ende September ein Minus von 23,7% aus.
Für die Anleger von offenen Immobilienfonds ist dies nun eine weitere Hiobsbotschaft. Neben dem KANAM US-Grundinvest ist dies der zweite offene Immobilienfonds, der nach seine Schließung nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird. Geschädigte Anleger wissen derzeit nicht, welchen Betrag sie zurück erhalten. Fraglich bleibt, ob andere Fonds wie der DEGI International und der Morgan Stanley P2 Value sich künftig entwickeln werden.
Anleger des DEGI Europa stehen aber nicht rechtlos da. Möglicherweise haben Anleger aufgrund einer Falschaufklärung durch eine Bank Schadensersatzansprüche, mit denen Sie ohne Schaden aus der Anlage herauskommen können. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds. Die geschädigten Anleger wurden nicht aufgeklärt, dass das Risiko des Wertverlusts besteht. Auch die Möglichkeit der Schließung des DEGI Europa wurde meist nicht erläutert, obwohl viele Anleger immer an ihr Geld kommen wollten. Viele Anleger waren überrascht, als sie ihre Anteile nicht zurückgeben konnten. Sie wussten von der Schließung zunächst nichts. Sind zusätzlich noch Kick-Backs geflossen über die nicht aufgeklärt wurde, ergibt sich auch daraus möglicherweise ein Schadensersatzanspruch.
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereitet eine Klage auf Schadensersatz vor, mit denen Anleger ohne Schaden aus der Anlage herauskommen sollen. Eine Beratung hat anhand des Einzelfalls zu erfolgen, da in Deutschland eine Sammelklage (auch bei dem DEGI Europa) nicht möglich ist. Anleger des DEGI Europa sollten nun dringend handeln, da in vielen Fällen die Ansprüche zu verjähren drohen.
(Stand: 23.10.2010)