13.06.2016Sonstiges

DCM Renditefonds 19 – Schadensersatzansprüche von Beteiligungen aus dem Jahr 2002 von Verjährung bedroht

AKTUELL 19.04.2013 – Informationsschreiben der Fondsgesellschaft und Abstimmung
Rund zwei Monaten, nachdem die ex-DCM Gesellschaften DCM Service GmbH (mittlerweile MSC Service GmbH) und DCM Verwaltungs GmbH im Rahmen der Ermittlungen gegen die S&K-Gruppe durchsucht wurde, wendet sich der J. Deinböck, der geschäftsführende Kommanditist des DCM Renditefonds 19 an die Anleger des Immobilienfonds.

In diesem Schreiben werden im wesentlichen die Vorgänge der letzten Monate – seit dem Verkauf der beiden Gesellschaften MSC Service GmbH und DCM Verwaltungs GmbH – aufgegriffen. Für die Anleger besonders interessant ist, dass auch eine erste Einschätzung bezüglich dessen vorgenommen wird, ob der DCM Renditefonds 19 von den Geschehnissen rund um die S&K-Gruppe negativ tangiert wurde.
Weiterhin werden die Anleger in diesem Schreiben aufgefordert, über verschiedene Veränderungen bei dem DCM Renditefonds 19 bis zum 10.05.2013 abzustimmen.

In den Jahren zwischen 2002 und 2005 konnten Anleger den geschlossenen Immobilienfonds DCM Renditefonds 19 zeichnen. Insgesamt beteiligten sich rund 1.650 Anleger an dem Fonds, der in ein Stuttgarter Hotel- und Geschäftszentrum investiert. Die Ausschüttungen des Immobilienfonds wiesen in den vergangenen Jahren eine rückläufige Tendenz auf. Unabhängig davon eignen sich geschlossene Immobilienfonds wie der DCM Renditefonds 19 nicht für jeden Anleger und Anlagezweck.

Immobilienfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen


Wurden Anleger vor der Investition in den Immobilienfonds DCM Renditefonds 19 nicht ordnungsgemäß beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn bei der Anlageberatung müssen zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigt werden – sei es die Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht.

Zu den Risiken, über die Anleger Bescheid wissen mussten, gehört zum Beispiel das Verlustrisiko oder auch das Haftungsrisiko. Fremdwährungskredite, wie sie beim DCM Renditefonds 19 teilweise in Schweizer Franken aufgenommen wurden, stellen aufgrund der möglichen Kursschwankungen ein Risiko dar. Auch musste erläutert werden, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile gibt, sodass eine Trennung mit Schwierigkeiten verbunden sein kann. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des DCM Renditefonds 19 bestehen.

Anleger des Immobilienfonds DCM Renditefonds 19, die das Gefühl haben, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche und Rechte beraten lassen.

Vorsicht Verjährung bei Beteiligungen aus dem Jahr 2002

Allerdings müssen Anleger des DMC Renditefonds 19 beachten, dass Ansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren können. Zehn Jahre nach der Zeichnung kann sich der Anspruchsgegner auf Verjährung berufen und der Schadensersatzanspruch kann dann nicht mehr durchgesetzt werden. Daher sollten Anleger, die sich im Jahr 2002 an dem Immobilienfonds DCM Renditefonds 19 beteiligten, einen Blick in ihre Zeichnungsunterlagen werfen.