22.06.2012 Sonstiges

DCM Renditefonds 16, 18, 22, 23, Prime Office Interessengemeinschaft

AKTUELL: 31.07.2012: Es haben sich bereits hunderte Anleger der DCM Renditefonds der Interessengemeinschaft bei Dr. Stoll & Kollegen angeschlossen. Weitere Anleger können sich weiterhin anschließen.

Zum 30.04.2012 haben sich die DCM Renditefonds 16, 18, 22 und 23 aufgelöst. Damit geht die katastrophale Entwicklung der Fonds in die letzte Runde. Im Jahre 2007 haben die DCM Renditefonds ihre Fondsimmobilien an die Prime Office REIT AG übertragen. Seitdem haben die Anleger trotz großer Versprechen der DCM und der Prime Office keine Ausschüttungen erhalten. Nun sollen den Anlegern Aktien zugeteilt werden, die die DCM Renditefonds 2007 für den Verkauf der Immobilien erhalten haben. Wie viel sie jedoch von ihrem angelegten Kapital zurück erhalten werden, ist unklar. Die Anleger müssen derzeit mit einem Kapitalverlust von 90% - 95% rechnen. Dies ergibt das neue Schreiben, in welchem die Anleger die Zuteilung der Aktien der Prime Office erhalten.

Interessengemeinschaft

Zahlreiche Anleger der DCM Renditefonds haben sich an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen gewandt. Für sie ist es unverständlich, wie aus einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds mit – überwiegend – werthaltigen Immobilien eine Aktieninhaberschaft werden konnte. Die lange Verzögerung des Börsengangs, der Börsengang unter wirtschaftlich schlechten Umständen und der hohe Verlust des Kapitals seien nicht nach zu vollziehen. Viele Anleger sind der Meinung, dass die Veräußerung der Fondsimmobilien aufgrund offensichtlichen, wirtschaftlichen Erfolglosigkeit des Vorhabens auch hätte rückabgewickelt werden müssen. Es habe falsche Entscheidungen gegeben, die nicht im Sinne der Anleger gefällt worden, sondern aufgrund des Profitinteresses weniger Dritter.

Sollte das Vorgehen der Beteiligten tatsächlich Pflichtverletzungen beinhalten, könnten daraus Schadensersatzansprüche der Anleger hergeleitet werden. Jedoch können diese Fehler nur durch Sachverständige festgestellt werden, die den gesamten Vorgang von der Veräußerung der Fondsimmobilien, über den Börsengang bis hin zur Auflösung unter steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten überprüfen. Eine solche Überprüfung ist jedoch von dem einzelnen finanziell nicht tragbar. Vor diesem Hintergrund plant die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen eine Interessengemeinschaft. Mit dieser sollen möglichst viele geschädigte Anleger der DCM Renditefonds zusammengeführt werden um die Beauftragung von Sachverständigen zu realisieren. Stoßen diese bei ihrer Überprüfung auf Pflichtverletzungen, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Derzeit bemüht sich die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen darum, möglichst viele geschädigte Anleger ausfindig zu machen. Sobald eine ausreichende Anzahl erreicht ist, werden wir den an der Interessengemeinschaft Beteiligten ein Angebot machen. Es haben sich bereits zahlreiche Anleger angeschlossen. Erste Gerichtsverfahren laufen bereits gegen die Berater und Banken.

Neben der Beteiligung an der Interessengemeinschaft sind für geschädigte Anleger auch Ansprüche gegen die beratende Bank oder den Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung denkbar.

Wenn Sie sich durch die Beteiligung an den DCM Renditefonds 16, 18, 22 oder 23 geschädigt fühlen, raten wir zu folgendem Vorgehen:

 

  1. Anleger erhalten einen Fragebogen zu der Beteiligung. Diesen bitten wir Sie auszufüllen und zurückzusenden.
  2. Nach Rücksendung dieses Fragebogens werden Rechtsanwälte prüfen, ob den Anlegern Ansprüche aufgrund einer Falschberatung zustehen.
  3. Sollten für Sie davon ausgehen, dass Ihnen keine Ansprüche gegen den Berater oder die Bank zustehen, brauchen Sie den Fragebogen nicht auszufüllen. Sind Sie sich nicht sicher, füllen Sie den Fragebogen aus und lassen die Ansprüche prüfen. Die Erfahrung zeigt, dass Ansprüche bestehen, ohne dass die Anleger dies erkennen. Sollten Sie Ihre Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung nicht prüfen lassen wollen, senden Sie uns bitte eine Email an kanzlei@dr-stoll-kollegen.de und teilen uns mit, dass Sie keinen Fragebogen wünschen, sondern nur mit Ihrem Namen und der Adresse auf die Liste Interessengemeinschaft gesetzt werden wollen. Die Aufnahme in die Datei geschädigter Anleger ist kostenlos.
  4. In einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder durch eine schriftliche Stellungnahme (nach unserer Wahl) wird nach Übersendung des Fragebogens die Frage der Beraterhaftung der Bank oder des Beraters erörtert zu einem Preis von € 50.-. Möglicherweise kann aufgrund der fehlerhaften Beratung bereits Klage erhoben werden gegen die beratende Bank oder den freien Berater.
  5. In einem weiteren Schritt kommen die Anleger auf eine Liste der Interessengemeinschaft.
  6. Finden sich in den nächsten Monaten genügend Anleger, erhalten diese ein Anschreiben über die weitere Vorgehensweise.
  7. Anleger können sich dann entscheiden, ob sie sich an der Gemeinschaft beteiligen möchten.
  8. Anschließend werden Sachverständige mit der Überprüfung des Börsengangs der Prime Office REIT AG beauftragt zu einem Pauschalpreis, der von der Anzahl der Mitglieder der Interessengemeinschaft abhängt. Sollten durch die Sachverständigen Pflichtverletzungen festgestellt werden, können die geschädigten Anleger möglicherweise Schadensersatz verlangen.

 

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns auch gerne anrufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.