13.06.2016Sonstiges

DCM Flugzeugfonds 3 – Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

Der DCM Flugzeugfonds 3 wurde im Jahr 2009 aufgelegt. Bei dem Investitionsobjekt des geschlossenen Fonds handelt es sich um ein Frachtflugzeug des Typs Boeing 777F. Die Anleger des DCM Flugzeugfonds 3 sollten sich bewusst sein, dass es sich bei einem Flugzeugfonds um eine Kapitalanlage handelt, die sich nicht für jeden Anlagezweck eignet. Wurde der Fonds beispielsweise als sichere Kapitalanlage oder gar als Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung und nicht um eine ordnungsgemäße Anlageberatung.

Eine Anlageberatung soll in zwei Schritten ablaufen. Zunächst müssen die Berater ermitteln, ob ein Flugzeugfonds wie der DCM Flugzeugfonds 3 überhaupt zu den Anlagezielen und Wünschen eines Anlegers passt. Des Weiteren müssen Anleger umfassend über die Funktionsweise und die verschiedenen Risiken eines Flugzeugfonds aufgeklärt werden. So muss beispielsweise auf den unternehmerischen Charakter eines Flugzeugfonds hingewiesen werden. Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen, denen auch Verlustrisiken innewohnen. Daher handelt es sich bei dem DCM Flugzeugfonds 3 nicht um eine sichere Kapitalanlage.

Haben Anleger des DCM Flugzeugfonds 3 das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch im Unklaren über die Risiken und die Funktionsweise ihrer Kapitalanlage gelassen wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Rechte und Ansprüche überprüfen zu lassen. Angesichts der hohen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Anlageberatungsgespräch ergeben sich nicht selten Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.